Forstwirt / Forstwirtin Berufsausbildung

Detaillierte Zusatzinformationen zum Ausbildungsberuf Forstwirt/Forstwirtin findest du hier: Bildungsserver Agrar und LWK RLP


Berufsausbildung


Flyer zu diesem Ausbildungsberuf findest du hier: Forstwirt-BS.pdfForstwirt-BS.pdf

Der Arbeitsbereich des Forstwirtes ist der Wald, der in Rheinland- Pfalz rund 42 % der Landesfläche umfasst. Die Waldpflege erfolgt zur Nutzung des Rohstoffes Holz, z. B. zur Möbelherstellung, aber auch um die Funktionen des Waldes nachhaltig zu sichern im Rahmen des Trinkwasser-, Klima-, und Erosionsschutzes. Kurz gesagt: wir brauchen den Wald – und der Wald braucht Menschen, die ihn pflegen und dadurch ihn und seine Funktionen für uns Menschen erhalten.


Inhalt - Berufsausbildung
Ausbildungsdauer und Ausbildungsstätten
Ausbildungsziele
Ausbildung in der Berufsschule
Stundentafel der Berufsschule
Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsschule
Was kostet der Berufsschulbesuch?
Schulstandorte
Anmeldung zur Berufsschule / Anmeldeformular
Blockpläne
Prüfungen und Abschluss
Einsatzmöglichkeiten
Ausbildungsbetriebe
Ausbildungsberater
Fort-und Weiterbildung im Beruf Forstwirt/in


Ausbildungsdauer und Ausbildungsstätten

Die Ausbildung ist durch das Berufsbildungsgesetz und die Verordnung über die Berufsausbildung Forstwirt/in vom 23. Januar 1998 geregelt. Vor Beginn der Ausbildung schließen der Ausbildungsbetrieb und die Auszubildenden einen schriftlichen Berufsausbildungsvertrag. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Die Ausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin dauert in der Regel drei Jahre. Sie kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn die allgemeine Hochschulreife (Abitur) vorliegt oder bereits eine Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf erfolgt ist.
Die Lerninhalte sind im Ausbildungsrahmenplan festgelegt. Der Ausbildungsbetrieb erstellt für seine Auszubildenden einen individuellen Ausbildungsplan. Dieser Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages. Die Berufsausbildung darf nur in Ausbildungsbetrieben durchgeführt werden, die dafür anerkannt sind. Der Betrieb stellt die persönliche Schutzkleidung, Werkzeug und die anderen betrieblichen Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung.
Bei der Ausbildung wirken Ausbildungsbetrieb und Berufsschule zusammen (= duales System der Berufsausbildung). Hinzu kommt die überbetriebliche Ausbildung im Forstlichen Bildungszentrum Rheinland-Pfalz in Hachenburg (2 – 3 Wochen pro Jahr).
Den überwiegenden Teil der Ausbildungszeit verbringen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb. Als Ausbildungsbetrieb kommen staatliche, kommunale oder private Forstbetriebe in Frage, wenn sie als Ausbildungsstätte anerkannt sind.





Ausbildungsziele

Während der Ausbildung erlernen der Forstwirt und die Forstwirtin das selbständige Planen, Durchführen und Kontrollieren der produktions- und verfahrenstechnischen Abläufe im Forstbetrieb. Ziel der dualen Ausbildung ist der Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
  • Pflanzung von Waldbeständen
  • Schutz und Pflege des Waldes
  • Kulturpflege
  • Durchforstungen
  • Wertästung
  • Holzernte
  • Sortieren und Vermessen von Holz
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • u. a. Pflege und Anlage von Biotopen
  • Umgang mit Geräten und Forstmaschinen
  • u. a. Motorsägen und Schlepper
  • Beachtung de Arbeitssicherheit
  • Arbeiten mit Holz
  • u. a. Bau von Erholungseinrichtungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
z. B. Mitwirkung bei der Organisation von Waldjugendspielen und Waldführungen

Ausbildung in der Berufsschule zum Forstwirt/in

Die Berufsschule führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen.
Sie vermittelt die erforderlichen allgemeinen und fachlichen Kenntnisse, um einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erwerben. Dabei soll die Berufsschule zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologischer Verantwortung befähigen und die allgemeine Bildung vertiefen.
Dem lernfeldbezogenen Berufsschulunterricht liegen berufsübergreifende und berufsbezogene Lerninhalte und Lernziele unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung und der Berufstätigkeit als Forstwirt bzw. Forstwirtin zu Grunde.
Der praxisbezogene Berufsschulunterricht erfolgt in Form von i. d. R. einwöchigem Blockunterricht.


Stundentafel der Berufsschule

Unterrichtsfächer
Wochenstunden im Blockunterricht
(13 Wochen pro Jahr)
Grundstufe
Fachstufen
G
F I
F II
A. Allgemeiner Unterricht
32
32
32
Deutsch/Kommunikation
2
2
2
Sozialkunde/Wirtschaftslehre
4
4
4
Religion
3
3
3
Sport
1
1
1
Berufsbezogener Unterricht mit folgenden Lernfeldern:
Mensch und Arbeit
Vorbereiten von Waldstandorten
Begründen von Waldbeständen
Pflegen von Kulturen und Jungbeständen
Durchforstung von Waldbeständen
Ästen von Waldbäumen
Schützen von Waldbeständen
Erhalten von Umwelt, Natur und Landschaft
Ernten von Waldbäumen
Vermessen und Sortieren von Rohholz
Bringen und Lagern des Holzes
Verwenden von Forsterzeugnissen
Werkstattbetrieb und Forsttechnik
22
22
22
B. Wahlpflichtunterricht
4
4
4




Aufnahmevoraus-
setzungen für die Berufsschule
Die Berufsschule ist eine Pflichtschule. Die Teilnahme am Berufsschulunterricht ist folglich für auszubildende Forstwirte und Forstwirtinnen obligatorisch. Auch für Schülerinnen und Schüler, die das 10. Schuljahr an der Haupt-, der Realschule oder dem Gymnasium oder das Berufsgrundschuljahr bzw. die Berufsfachschule I erfolgreich abgeschlossen haben, besteht Schulpflicht, wenn ein Ausbildungsverhältnis begonnen wird.

Was kostet der Berufsschulbesuch? Der Besuch der Berufsschule ist schulgeldfrei. Die Kosten für Lehr- und Lernmittel betragen insgesamt ca. 100 - 120 €.
Wohnheimplätze stehen im Wohnheim der DEULA-Lehranstalt, Hüffelsheimer Str. 70, 55545 Bad Kreuznach (10-minütiger Fußweg bis zur Schule) zur Verfügung. Melden Dich bitte hierzu direkt bei der DEULA an (Tel. 0671/84420-0; www.deula-bad-kreuznach.de).
Anträge auf Berufsausbildungshilfen können bei der Kreisverwaltung gestellt werden. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Blockunterricht sind im Schulsekretariat erhältlich.

SchulstandorteBerufsschulunterricht für Forstwirte/Forstwirtinnen wird durchgeführt am Standort Bad Kreuznach

Kontakt: Bad KreuznachDienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Berufsbildende Schule Agrarwirtschaft
Rüdesheimer Str. 60 - 68
55545 Bad Kreuznach
Tel.: 0671/820-110
Fax.: 0671/820-100
E-Mail: heike.best@dlr.rlp.de
www.DLR-RNH.RLP.de


Anmeldung zur Berufsschule / AnmeldeformularInfos zur Anmeldung für die Berufsschule im Formularcenter. Dem ausgefüllten Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Anmeldung (Anmeldeformular)
  • Lebenslauf
  • aktuelles Passfoto
  • beglaubigte Abschrift (Fotokopie) des letzten Schulzeugnisses
  • Kopie des Ausbildungsvertrages
Die Aufnahme ist unmittelbar nach Vorliegen des Ausbildungsvertrages für das jeweils im August beginnende Schuljahr zu beantragen.
Besonders interessierende Fragen werden mündlich in einem vorher zu vereinbarenden Gespräch oder fernmündlich unter der oben angegebenen Telefonnummer beantwortet.

BlockpläneBlockpläne sind im Formularcenter ersichtlich. Hier gehts zum Formularcenter.

Prüfungen und AbschlussZur Ermittlung des Kenntnisstandes findet während der betrieblichen Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung im Forstlichen Bildungszentrum Rheinland-Pfalz in Hachenburg statt. Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung „Forstwirt/in“ (zuständig: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz) und der Aushändigung des Gehilfenbriefes. In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Wer die Berufsschule mit Erfolg besucht hat, erhält ein Abschlusszeugnis. Schülerinnen und Schüler, die kein Abschlusszeugnis der Hauptschule besitzen, erhalten mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss nachträglich den Hauptschulabschluss.
Das Berufsschulabschlusszeugnis schließt den qualifizierten Sekundarabschluss I („Mittlere Reife“) ein bei einem Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0, erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung und eines mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterrichts mit mindestens der Note „ausreichend“.

EinsatzmöglichkeitenBeschäftigungsmöglichkeiten bieten vor allem die Forstämter, kommunale und private Forstbetriebe sowie Bundesforstämter. Weitere Möglichkeiten liegen bei forstlichen Unternehmen oder in der Selbstständigkeit.

AusbildungsbetriebeFür Deine Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz nutze bitte die Informationen der nachfolgend genannten Ausbildungsberatungsstellen.

Ausbildungsberater1. Landschaftskammer Rheinland- Pfalz
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Dienststelle Koblenz
Bahnhofplatz 9
56068 Koblenz
Tel.: 0261/91593-0
Fax: 0261/91593-33
E-Mail: koblenz@lwk-rlp.de
www.lwk-rlp.de


2. Zentralstelle der Forstverwaltung
Abt. 1.2. Personal
Le Quartier - Hornbach 9
67433 Neustadt a. d. W.
Tel.: 06321-6799-0
E-Mail: ZdF.Ausbildung-TVLForst@wald-rlp.de


3. Forstliches Bildungszentrum Rheinland- Pfalz
Forstliches Bildungszentrum Rheinland-Pfalz
In der Burgbitz 3
57627 Hachenburg
Tel.: 02662/9547-0
E-Mail: fbz.hachenburg@wald-rlp.de
www.wald-rlp.de

Fortbildung
  • Maschinenführer/in
    Technisch interessierte Forstwirte/innen können sich zum/r Maschinenführer/in für Rückschlepper, Holzerntemaschinen oder andere Forstspezialmaschinen weiterbilden lassen.
  • Fachagrarwirt/in
    Voraussetzung: dreijährige Berufspraxis, drei bis sechsmonatiger Vorbereitungslehrgang, Prüfung zum/r Fachagrarwirt/in.
    Tätigkeit: Golfplatzwart/in, Natur- und Landschaftspfleger/in, Baumpfleger/in.
  • Forstwirtschaftmeister/in
    Voraussetzung: drei Jahre Berufspraxis, sechs Monate Lehrgang, Ablegen der Prüfung zum/r Forstwirtschaftsmeister/in.
    Tätigkeit: Aus- und Fortbildung.
  • Forsttechniker/in
    Voraussetzung: zweijährige Berufspraxis, zweijährige Fortbildung zum/r staatlich geprüften Forsttechniker/in.
    Tätigkeit: Leitung von kleineren privaten und kommunalen Forstbetrieben.
  • Forstingenieur/in
    Voraussetzung: Fachhochschulreife (Abitur), Besuch einer Fachhochschule für Forstwirtschaft, Staatsprüfung für den gehobenen Forstdienst.
    Tätigkeit: Leitung eines Forstreviers im Staats-, Gemeinde- oder Privatwald.
WeiterbildungVorbereitungskurs für die Meisterprüfung an Landeswaldarbeitsschulen bzw. forstlichen Bildungszentren
StudiumInformationen zum Studium der Forstwissenschaften an Fachhochschulen und Hochschulen.
Forstliche Universitäten: Freiburg, Göttingen, TU München, TU Dresden-Tharandt
Fachhochschulen: Eberswalde, Göttingen-Holzminden, Rottenburg a. N., Weihenstephan


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