Pflanzenschutzmittel frostfrei lagern


Häufig werden Pflanzenschutzmittel "griffbereit" im Gartenhäuschen gelagert. Dies ist meist jedoch nicht der optimale Aufbewahrungsort. Sowohl Hitze als auch Frost können die Wirkung der Präparate beeinträchtigen und sie unbrauchbar machen. Daher sollten die Mittel jetzt vor dem Einsetzen stärkerer Fröste in frostfreie Räume gebracht werden. Der ideale Zeitpunkt, die Mittel zu überprüfen, auszusortieren und sachgerecht zu entsorgen!

Nicht mehr zu verwenden sind Mittel, wenn sie
  • flockig werden
  • ihre Struktur (dickflüssig zu dünnflüssig oder umgekehrt) deutlich verändert haben.
  • stark verklumpen oder verkrusten
  • ihre Zulassung durch Wideruf verloren haben. Alle Präparate, die von einem Widerruf betroffen sind, werden auf der Website des BVL bekanntgegeben.
  • Pflanzenschutzmittel, deren Zulassung abgelaufen ist, und deren Aufbrauchfrist von 18 Monate überschritten ist.
    Beispiel:
    Zur Zeit ist für folgende Präparate mit dem Wirkstoff Thiacloprid die Zulassung ausgelaufen, sie dürfen jedoch noch bis zum 21. Februar 2017 eingesetzt werden. Ab 21. Februar 2016 ist der Verkauf nicht mehr zulässig:
      Bayer Garten Kombi-Schädlingsfrei,
      Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge,
      Bayer Garten Kombi-Rosen-Schädlingsfrei,
      Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso,
      Bayer Garten Rosen-Schädlingsfrei Calypso,
      Bayer Garten Gießmittel gegen Schädlinge Calypso,
      Bayer Garten Schädlingsfrei Lizetan 100ml,
      ETISSO Schädlings-frei SC.

    Nicht betroffen sind anwendungsfertige Mittel mit dem Wirkstoff Thiacloprid.


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