(Un-)Kräuter im Garten - ein Problem?

rten und öffentliches Grün – viele kleine Flächen summieren sich!
Der Anteil der nicht erwerbsmäßigen Bodennutzung in Deutschland nimmt ständig zu. Bei diesen Flächen muß unterschieden werden zwischen:
  • Nichtkulturland (Wege und Plätze, Verkehrsflächen, Gebäude und Anlagen udgl.)
  • Haus-, Klein- und Ziergärten und öffentliches Grün
Nach Schätzungen werden im Zuge von Bebauungsmaßnahmen in Deutschland täglich etwa 100 ha (das sind 1 Million m2) mehr oder weniger stark versiegelt. Der Flächenanteil des sogenannten Nichtkulturlandes nimmt daher ständig zu. Darunter befinden sich auch Flächen, die aus Bauerhaltungs-, Verkehrs- oder Arbeitssicherheitsgründen von unerwünschtem Pflanzenwuchs freigestellt werden müssen. Unbelebte Böden oder versiegeltes Gelände bergen die Gefahr, daß Pflanzenschutzmittel wesentlich langsamer abgebaut und schlechter gebunden werden (Abschwemmungs- oder Versickerungsgefahr). Hier werden vom Gesetzgeber allerdings strenge Maßstäbe zum Schutz von Grund- und Oberflächengewässer angelegt. Ein Herbizideinsatz ist nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt (gemäß Pflanzenschutz- und Landespflegegesetz). Nach Möglichkeit sollen alternative Methoden (Kehrmaschinen, Abflamm- und Infrarotgeräte) genutzt werden.
Haus- und Kleingärten erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. In Rheinland-Pfalz werden schätzungsweise 7.400 ha überwiegend als Zier- und Mischgärten und nur zu etwa 10 % als Nutzgärten bewirtschaftet. Nach Schätzungen existieren bundesweit etwa 17 Millionen Haus- und Kleingärten, die überwiegend der Freizeitgestaltung dienen. Nach dem Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel auch im Haus- und Kleingarten angewandt werden. Auf Landesebene wurden lediglich in Baden-Württemberg strengere Regelungen getroffen, die den Gebrauch im Haus- und Gartenbereich stark einschränken. In den vergangenen Jahren haben sich unter den Gärtnern auch ohne dirigistische Maßnahmen Bestrebungen verstärkt, den Hobbygarten so umweltschonend wie möglich zu bewirtschaften.

Was tun gegen unerwünschten Pflanzenwuchs?

Im Einzelfall kann der Einsatz von Mitteln zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten und Schädlingen sinnvoll und notwendig sein, um die Ernte oder die Schönheit bestimmter Gartenpflanzen zu erhalten. Durch anbau- und kuturtechnische Maßnahmen (z.B. Sortenwahl, Düngung, Kulturschutznetze u.a.) wird versucht, diese Fälle auf ein Minimum zu reduzieren. Am leichtesten kann noch auf die Verwendung von Unkrautvernichtungsmitteln verzichtet werden.
Im Gegensatz zu den Nichtkulturflächen, auf denen von einem spontanen Pflanzenwuchs echte Gefahren ausgehen können, erschweren sie im Hausgartenbereich die Bearbeitung oder stören das Schönheitsideal des Besitzers.

Erprobte Maßnahmen zur Begrenzung von unerwünschtem Pflanzenwuchs

auf Flächen mit Kultur- oder Zierpflanzen
  • Mit geeigneten Pflegemaßnahmen kann einer zu starken Verkrautung von Grasflächen entgegengewirkt werden (stickstofforientierte Düngung, nutzungsabhängige Schnitthäufigkeit und –höhe, Vertikutieren u.a.)
  • Mulchen (= Abdeckung der Bodenoberfläche) mit organischem Material (Gras, Stroh, Rindenmulch) hat sich bei Gemüsearten mit längerer Standzeit z.B. Tomaten), und unter Zier- und Obstgehölzen bewährt
  • Mit der Verwendung schwarzer Mulchfolie wurden positive Erfahrungen bei wärmeliebenden Gemüsearten (Gurken, Kürbisse u.a.) gesammelt.

auf unbewachsenen Flächen
  • Eine Schicht aus Sägemehl/-spänen oder Rindenmulch unterdrückt auch auf Gartenwegen mit gewachsenem Boden wirkungsvoll den Auflauf von Samenunkräutern. Lediglich Wurzelunkräuter (z.B. Ackerwinde, Löwenzahn) sind damit nur kurzzeitig zu bremsen.
  • Bei der Anlage von befestigten Gartenwegen sollte darauf geachtet werden, daß der Boden so wenig als möglich versiegelt wird, damit die Niederschläge vom Boden aufgenommen und den Gartenpflanzen zur Verfügung gestellt werden können. Platten, Gittersteine u.ä., die ebenerdig verlegt wurden, sind sicherer zu begehen und erleichtern die Pflege (Jäten, Mähen). Gartenwege können auch durch Graseinsaat befestigt werden. Mit dem Rasenmäher sind sie leicht zu pflegen und trotzdem im Winter und Frühjahr gut begehbar.

Vorbeugende Maßnahmen
Die fachgerechte Kompostierung von Gartenabfällen ist eine wirkungsvolle Maßnahme, um eine ungewollte Verbreitung von
Unkräutern zu vermeiden:
  • Überdauerungsorgane von Wurzelunkräutern (z.b. Queckenrhizome, Wurzeln von Brennesseln, Disteln, Ackerwinde u.ä.) gehören in die Biotonne.
  • Unerwünschte einjährige Kräuter (z.B. Springkraut, Hirtentäschelkraut u.a.) sollten spätestens mit einsetzender Blüte auf dem Kompost landen, damit keine keimfähigen Samen gebildet werden.
  • Frühreifende Arten (z.B. Kreuzkraut) und ganzjährig fruchtende Arten (z.B. Vogelmiere) führen trotz aller Vorsicht zu einer Zufuhr an keimfähigen Samen. Daher sollte der Kompost mindestens einmal im Jahr umgesetzt werden, damit die Keimung angeregt wird und Temperaturen erreicht werden, die sowohl Samen als auch Keimpflanzen abtöten.
  • Kräuter, die die Fähigkeit zur Wurzelbildung an Stengelstücken besitzen (Vogelmiere, Gundermann, Brennessel u.a.), sollten erst in angewelktem Zustand auf den Kompost gelangen oder umgehend mit einer ausreichenden Erdschicht abgedeckt werden. Verbleiben sie auf den Beeten, dürfen sie nur bei trockener Witterung gehackt werden.
  • Bei der Neuanlage von Gärten bietet sich im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten Gelegenheit, gezielt gegen Wurzelunkräuter vorzugehen, die später im Rahmen der Bewirtschaftung Probleme bereiten. Hier kann es durchaus sinnvoll sein, mit einem systemischen Präparat (Roundup u.a.) die Problemunkräuter (Winde, Distel, Löwenzahn, Ampfer u.a.) wurzeltief zu beseitigen.

Probleme durch falschen Herbizideinsatz im Haus- und Kleingartenbereich

IIm Gegensatz zum kommunalen Bereich ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hausgarten in Rheinland-Pfalz nicht reglementiert. In diesem Zusammenhang gilt es festzuhalten:
  • ein Garten ist vor dem Gesetz eine Fläche mit gärtnerischer Bodennutzung
  • keine Gartenflächen sind in diesem Sinne Garagenein- und –zufahrten, Terassen oder Hofflächen. Bei diesen versiegelten Flächen handelt es sich um Nichtkulturland. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist hier ohne Genehmigung illegal.


Bernd.Augustin@dlr.rlp.de     www.gartenakademie.rlp.de