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©Feuerbach
1998 / 01 - Pflege von Ausgleichsflächen. Wozu Ausgleichsflächen? Zur Erhaltung einer gebietstypischen, möglichst wenig gestörten Umwelt werden im Rahmen der Landschaftsplanung auf der Ebene der Verbandsgemeinde Zielsetzungen über die anzustrebende Gestaltung von Natur und Landschaft formuliert. Auf der Basis unterschiedlicher Gesetzgebungen (z. Landespflegegesetz, Flurbereinigungsgesetz) müssen die Gemeinden Ausgleichs- und Ersatzflächen zur Wiederherstellung der gestörten Landschaftsfunktionen zur Verfügung stellen. Sie müssen schon in der Planungsphase in Größe und Funktion benannt werden. Die Benennung und Pflege von Ausgleichs- und Ersatzflächen dient daher der Erhaltung des Landschaftsbildes, dem Erholungswert und dem Biotop- und Artenschutz. Am häufigsten dürften die Kommunen im Rahmen der Entwicklung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen mit dieser Problematik konfrontiert werden. Was sind Ausgleichs- und Ersatzflächen? Wie Ausgleichsflächen beschaffen sein sollen, läßt sich pauschal nicht beantworten. Art, Größe und Pflege orientieren sich an den auszugleichenden Flächen. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit kein landesweit gültiges Bewertungs- und Bilanzierungsverfahren für die Bauleitplanung. In der Vergangenheit war es üblich die Ersatzflächen erst bei Bedarf zusammenzutragen. Das führte häufig zu Problemen mit einer zeitgerechten und wirtschaftlich tragbaren Beschaffung geeigneter Flächen. Im Rahmen des sogenannten „Ökokontos“ ist es mittlerweile auch möglich, geeignete Flächen für die Zukunft (ohne konkreten Anlaß) „anzusparen“, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können. Dieses Verfahren ermöglicht es, sich ohne Zeitdruck auch mit den erforderlichen Pflegemaßnahmen und dem dafür erforderlichen Finanzrahmen zu befassen. In der Tabelle sind beispielhaft Ausgleichsflächen mit den erforderlichen Pflegemaßnahmen zusammengetragen. Lösungsansätze bereits in der Planungsphase auf eine Gestaltung der Ersatzflächen mit möglichst geringem Unterhaltungsaufwand hinwirken durch Verpachtung der Ausgleichsflächen kann es gelingen geeignete Pflegemaßnahmen im Rahmen einer angepaßten Bewirtschaftung zu erreichen (extensive Viehhaltung; extensive Acker-, Grünland oder Waldwirtschaft) Einplanung von Haushaltsmitteln zur Sicherung der Pflegemaßnahmen (Einbeziehung der Teilnehmergemeinschaft) Nutzung vorhandener, kommunaler Arbeitskapazitäten und Maschinen Unterhaltung durch anerkannte Landschaftspflegeverbände oder Wasser- u. Bodenverbände im Auftrag der Gemeinde Beispiele für die Entwicklung von Ausgleichs- u. Ersatzflächen mit den erforderlichen Pflegemaßnahmen (verändert nach Kurzleitfaden „Buchungen auf dem Ökokonto“) genutzte Flächen im Rahmen der BauleitplanungZielsetzung auf der Ausgleichs- flächeEntwicklungs- u. Pflegemaßnahmenmögliche Ersatz- flächenBemerkungen Äcker, Sonderkulturen, Nadelholzmono- kulturenKompensation von beein- trächtigten Schutzgütern (funktionaler zusammen- hang)Umwandlung von Acker- in Grünland Aushagerung von Fettwiesen Anlage von Feldgehölzen, Alleen, Streuobstbeständen, Säumen, Rainen u.a.m. Erstaufforstung mit einheimischen, standortgerechten Laubgehölzen Wiedervernässung GewässerrenaturierungÄcker, Sonderkulturen, Intensivgrünland Durchschnittsgrün- land ohne bes. Artenpotential (Wiesen u. Weiden)Entw. von Wiesen u. Weiden mittlerer StandorteUmwandlung von Acker- in Grünland Aushagerung von Fettwiesen Ersatz v. landschaftsun- typischer Aufforstung durch Anlage von GrünlandAckerland, Intensivgrünland, landschaftsun- typische Aufforstungenein- bis zweimalige Mahd oder gelegent- liche Beweidung Wälder, insbesondere Laubwälder mittlerer StandorteEntw. naturnaher Laubwälder Umwandlung landschaftsun- typischer Aufforstung Aufforstung von Ackerflächen mit standortheimischen Laubholzarten Anlage von Waldmänteln Förderung der TotholzentwicklungAckerland, Intensivgrünland, Sonderkulturen, landschafts- untypische Aufforstungennaturnahe Waldbewirtschaftung nähere Informationen: Deutscher Verband für LandschaftspflegePostfach 617 91511 AnsbachVerzeichnis der Regionalinitiativen Landschaftspflegeverband Bitburg-Prüm e.V. Landschaftspflegeverband Birkenfeld Landschaftspflegeverband Südpfalz Landschaftspflegeverband Rhh./NaheDorfstr. 4 54655 Zendscheide.V. gemäß Mustersatzung des MUFF Vorstand in Drittelparität aus Landwirtschaft, Umweltverbänden und Kommunen mit eigener Geschäftsordung und Pflegesätzen
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