 | 1. | Auftrag der AMK |
 |  | Die AMK hat der ArgeLandentwicklung am 26.09.2003 in Rostock einen Berichtsauftrag mit folgendem Beschluss erteilt:
“Die Agrarministerkonferenz ist der Auffassung, dass bei Planung und Durchführung von Flächenverbrauchenden Maßnahmen, wie z. B. Straßenbau, anderen Infrastrukturprojekten, Siedlungs- und Gewerbebau auf eine Minimierung des Flächenverbrauchs, insbesondere im Bereich land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, hingewirkt werden muss. Die Agrarministerkonferenz stimmt darin überein, dass im Rahmen der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplanes, künftig neben der Anlage von Grünbrücken zur Vermeidung von Zerschneidungen von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen auch Maßnahmen einer naturverträglichen Bodennutzung, die der dauerhaften Verbesserung des Arten- und Biotopschutzes dienen, im Rahmen der Eingriffsregelung als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzusehen oder Ersatzzahlungen in vorgenannte Maßnahmen zu investieren sind. Um die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen und die wirtschaftliche Betroffenheit der Landwirtschaft bei landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen weiter zu verringern, stimmt die Agrarministerkonferenz ferner darin überein, verstärkt darauf hinzuwirken, dass: |
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- der ökologischen Aufwertung im Planungsgebiet vorhandener Biotopstrukturen - wo immer möglich - Vorrang vor deren Neuschaffung eingeräumt wird,
- der Suchraum für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen stufenweise bis auf die Ebene des Naturraums erweitert wird,
- im Falle des Erwerbs von Grundstücken auch die Interessen der Pächter berücksichtigt werden,
- verstärkt die gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen sind, um Ökokonten auch außerhalb der Bauleitplanung einzurichten und möglichst Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen produktionsverträglich zu gestalten,
- eine möglichst frühzeitige Beteiligung des landwirtschaftlichen Berufsstandes und der anerkannten Naturschutzverbände bei der Durchführung der landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen und der Auswahl von Flächen erfolgt.
Die Agrarministerkonferenz bittet das Vorsitzland, diese Position dem Bundesministerium für Verkehr und den für Naturschutz zuständigen obersten Landesbehörden mit der Bitte um verstärkte Berücksichtigung im Rahmen anstehender Planfeststellungsverfahren für Bundes- und Landesstraßen und Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht mitzuteilen. |
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 |  | Die Agrarministerkonferenz bittet die ArgeLandentwicklung um einen Bericht mit Vorschlägen, wie im Rahmen der Verfahrensbeteiligung die Instrumente des Flurbereinigungsgesetzes verstärkt für eine Minderung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eingesetzt werden können. |
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 | 2. | Bericht der Argelandentwicklung |
 |  | Minderung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (ARGE-Landentwicklung gemäß Beschluss zu TOP 5.3 der AMK am 26.09.2003 in Rostock) |
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 |  | 1. Sachverhalt / Problem: |
 |  | Der Flächenverbrauch ist als eine der größten Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung anzusehen. Der sparsame Umgang mit Flächen, die nicht vermehrbar sind, ist im Hinblick auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ebenso ein landwirtschaftliches wie auch ein gesamtgesellschaftliches Anliegen.
Ein Teilaspekt dieses sparsamen Umgangs mit Flächen ist die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Entsprechend dem Auftrag der AMK vom 26.9.2003 wird nachfolgend lediglich auf diese konkrete Fragestellung eingegangen.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind immer integraler Bestandteil des vom Träger der Maßnahme initiierten Eingriffs (z.B. Straßenbaumaßnahme, Baugebiet).
Die Landwirtschaft stellt als größter Flächennutzer einen Großteil der Flächen für Eingriffe und die notwendigen und aus naturschutzfachlicher Sicht begründeten landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen. Dieser Flächenentzug kann zu spürbaren Beeinträchtigungen der unternehmerischen Tätigkeit von Landwirten führen. Im Bereich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können Probleme unter anderem verursacht werden durch
- die gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben hinsichtlich des räumlichen Zusammenhangs zwischen Eingriff und Kompensation,
- den Umfang von Kompensationsmaßnahmen mit Größenordnungen von zeitweise 1:3 oder auch mehr sowie
- den teilweise erheblichen Extensivierungsauflagen für landwirtschaftliche Flächen, die eine ökonomische sinnvolle Nutzung in der Regel unmöglich machen.
Da die Landentwicklung mit ihren Instrumenten aufgrund ihrer Mittlerfunktion zwischen den gesellschaftlichen und privatnützigen Anliegen regelmäßig zu einvernehmlichen Lösungen beiträgt, die auch gleichzeitig eine Minimierung der Flächeninanspruchnahme beinhalten, ergeben sich im Zusammenhang mit der Landentwicklung neben anderen integralen Lösungsansätzen mehrere wirksame Beiträge für eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme. |
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 |  | 2. Lösungsansätze durch “Integrierte Ländliche Entwicklung” |
 |  | Aufbauend auf dem neuen Fördergrundsatz der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zur “Integrierten Ländlichen Entwicklung” können wichtige Beiträge für die naturschutzfachlich sinnvolle Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei gleichzeitig möglichst geringer wirtschaftliche Betroffenheit der Landwirtschaft (Einkommenseinbußen durch Flächenverluste, Einschränkung der betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten) geleistet werden, wenn die Möglichkeiten des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts und einer darauf aufbauenden Bodenordnung nach dem FlurbG verstärkt genutzt werden.
Die Instrumente der “Integrierten Ländlichen Entwicklung” sind aufgrund der stufenweise aufgebauten Konzeption, Moderation und Maßnahmenumsetzung sowie des dabei zur Verfügung stehenden Flächenmanagements besonders geeignet, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu mindern. Ein Zentrieren nur auf die Umsetzungsphase (zum Beispiel Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz) greift aber zu kurz, da bereits in der Planungsphase der Eingriffsmaßnahmen auf eine Minderung hinzuwirken ist.
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 |  | Ansatz 1: Erarbeitung Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) |
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 |  | Bei der Erarbeitung Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte (ILEK) können Landnutzer und Eingriffsträger (z.B. Wasserwirtschaft, Straßenbau oder auch Landespflege) frühzeitig bei der Erarbeitung einer abgestimmten Planungskonzeption zusammenarbeiten. Die Minimierung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei der Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kann in diesen Konzepten eine wesentliche Zielstellung sein und Vorhaben bezogen vertieft werden. |
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 |  | Ansatz 2: Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse |
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 |  | Auch im Rahmen des Regionalmanagements zur Initiierung, Organisation und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse können wichtige Beiträge ( z. B. durch Moderation) zum Ausgleich unterschiedlicher Auffassungen über die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbracht werden. Durch die notwendige Abstimmung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen, Konzepten oder Strategien innerhalb des ILEK wird erreicht, dass Eingriffe bzw. deren Kompensationsmaßnahmen bereits vor der Umsetzung konkreter Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt einer Minderung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen gemeinsam unter Beteiligung aller Akteure erarbeitet werden können. |
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 |  | Ansatz 3: Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und der Entwicklung der ländlichen Räume zur Verbesserung der Agrarstruktur |
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 |  | Bei Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und der Entwicklung der ländlichen Räume zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie durch das dort mögliche Flächenmanagement (Verfahren nach dem FlurbG und LwAnpG, freiwilliger Nutzungstausch) können die bei der Erarbeitung der Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepte (ILEK) und des Regionalmanagements erzielten Ergebnisse in der Fläche umgesetzt werden.
Umfassende Möglichkeiten zur Lösung bestehender Landnutzungskonflikte bieten die Verfahren der Bodenordnung nach dem FlurbG bzw. LwAnpG. Im Rahmen dieser Verfahren können landwirtschaftsverträgliche Flächenankäufe über das ganze Verfahrensgebiet ausgedehnt und dann im Verbund mit der Neuordnung aller Eigentumsflächen auch die landespflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in sinnvollen, funktionstüchtigen Gebiets- und Landschaftszusammenhängen verwirklicht werden.
Als Ergebnis wird nicht nur eine Minimierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen erreicht, sondern eine sachgerechte Steuerung der ausgewiesenen Ausgleichs-/ Ersatzflächen ermöglicht zum Beispiel die Umsetzung von Maßnahmen zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Ausweisung von Pufferflächen an Bächen oder zur Biotopvernetzung.
Extensivierungsauflagen für Kompensationsflächen können mit Hilfe der Bodenordnung an geeignete Standorte verlegt und dort Standort angepasst so ausgestaltet werden, dass sich diese Flächen entsprechend der ökologischen Zielsetzung entwickeln können und dabei für die Landwirtschaft weiterhin nutzbar bleiben (“Pflege durch Nutzung”). Dies ist besonders gut zu erreichen, wenn der Suchraum für die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen stufenweise bis auf die Ebene des Naturraumes erweitert wird und verstärkt die gesetzlichen Möglichkeiten genutzt bzw. vorangetrieben werden, Ökokonten / Flächenpools (auch außerhalb der Bauleitplanung insbesondere bei Großbaumaßnahmen) einzurichten und Kompensationsmaßnahmen unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen an ihre Eignung möglichst produktionsverträglich zu gestalten. |
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3. |  | Beschluss der AMK am 24. - 26. März 2004 in Osnabrück |
 |  | TOP 4.2: Minderung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
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 | 1. | Die Agrarministerinnen, -minister und Senatoren der Länder nehmen den Bericht der ArgeLandentwicklung zur Minderung der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zustimmend zur Kenntnis. |
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 | 2. | Die Agrarministerkonferenz sieht in den dargestellten Lösungsansätzen durch “Integrierte Ländliche Entwicklung” geeignete Beiträge zur Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlich genutzter Flächen. |
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 | 3. | Die Agrarministerkonferenz bittet die Länder, Möglichkeiten zur Minimierung der Flächeninanspruchnahme durch Eingriffe und damit verbundene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu nutzen, wobei die Bodenordnung nach dem FlurbG bzw. LwAnpG ein geeignetes Instrument darstellt. |