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Maßnahmen nach Spätfrostschaden:
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Pflanzengesundheit
Maßnahmen nach Spätfrostschaden:. Bei Minustemperaturen gefriert der Pflanzensaft in den Zellen, dehnt sich aus und sprengt die Zellwände. Das betroffene Pflanzengewebe ist zerstört, was sich dann an einer Dunkelfärbung und einem Verlust der Festigkeit zeigt. Die erfrorenen Blätter oder Triebe wirken wie verbrüht, das zerstörte Gewebe kann sich nicht mehr regenerieren. Ab welcher Temperatur der Zellsaft gefriert, hängt von seiner Zusammensetzung (Zuckergehalt) ab. Dieser variiert von Pflanzenart zu Pflanzenart und in der Vegetationszeit. Junge Triebe und Blüten sind besonders gefährdet. Auch der Standort hat Einfluss: Kalte Luft sinkt ab, Wände strahlen Wärme auch in der Nacht noch ab, davorstehende Pflanzen schützen die dahinterstehenden vor kalten Winden...Daher kann es geschehen, dass im Garten einige Pflanzen sehr stark, andere kaum oder gar nicht geschädigt sind. Wie groß der Schaden an einer Pflanze tatsächlich ist, ist meist erst nach 3-6 Tagen feststellbar, wenn man sieht, wie sie sich weiterentwickelt. In der Regel ist nicht die ganze Pflanze erfroren (Spätfröste dringen nicht mehr tief in den Boden ein), sondern nur ein Teil der oberirdischen Teile. Die Natur kommt mit solchen Ereignissen ohne menschliche Eingriffe zu recht: Die abgestorbenen Teile vertrocknen, und fallen früher oder später ab, der Neuaustrieb überwächst die toten Blätter und Triebe, so dass Ende Juni kaum noch etwas davon zu sehen ist. Doch für das ästhetische Empfinden vieler Gartenbesitzer ist dies nicht zu tolerieren. Mindestens zwei Monate die Folgen der „Kathastrophe“ vor Augen und dass noch in den schönsten Gartenmonaten – das geht überhaupt nicht! Was ist zu tun? Grundsätzlich können offensichtlich abgestorbene oder geknickte Pflanzenteile sofort weg geschnitten werden. Bei Gehölzen ist meist nur der Neuaustrieb betroffen, d.h. nur dieser muss zurück geschnitten werden, sofern man nicht die Gelegenheit für einen kräftigen Verjüngungsschnitt nutzen möchte. Wer sich unsicher ist, wie weit hier zurück geschnitten werden muss, wartet bis schlafende Augen (sind meist nicht bzw. kaum sichtbar unter der Rinde oder in den Blatt- und Triebachseln als „Ersatz“ angelegt) zu schwellen beginnen. Haben Stauden Schaden genommen, können sie ganz zurück geschnitten werden, damit sie frisch austreiben. Zu beachten ist, dass der Neuaustrieb ebenfalls wieder besonders kälteempfindlich ist – und die Eisheiligen stehen vor der Tür. Also ggf. in kalten Nächten abdecken! Folgen der Spätfröste: Durch die kalten Nächte wurden nicht nur Blätter sondern auch Blüten bzw. Blütenanlagen geschädigt. Für Obstgehölze bedeutet dies, dass im schlimmsten Fall die Ernte ausfällt. Bei Blütengehölzen kommt es darauf an, an welchem Holz sie blühen bzw. wann die Blütenanlage gebildet wird. Rosen blühen am diesjährigen Holz, also auch an den nach einem Rückschnitt neu ausgetriebenen Trieben. Der Bühanfang erfolgt evt. Etwas später, was aber die Blütenpracht nicht beeinträchtigt. Bei Hortensien dagegen hängt es von der Sorte ab, ob man in diesem Jahr noch Blüten erwarten darf. Sind die Knospenanlagen geschädigt, bleibt es bei den Bauernhortensien bei den Blättern, dagegen werden Hortensiensorten, die am einjährigen Holz blühen wenig Schaden genommen haben.
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