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©Dr. Köhler
Neues Pflanzenschutzgesetz -wo sind die Pflanzenstärkungsmittel?
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Neues Pflanzenschutzgesetz -wo sind die Pflanzenstärkungsmittel?. Das neue Pflanzenschutzgesetz bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Was der Verbraucher jetzt am ehesten merkt: Eine Reihe von bewährten Pflanzenstärkungsmitteln sind – zumindest vorübergehend - im Handel nicht mehr erhältlich oder sie tauchen plötzlich im Düngemittelregal auf. Grund ist eine Neudefinition, was als Pflanzenschutz- bzw. –stärkungsmittel anzusehen ist. §2 Absatz 1 definiert Pflanzenschutz: a)der Schutz von Pflanzen vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen, b)der Schutz der Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (Vorratsschutz) einschließlich der Verwendung und des Schutzes von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen, durch die Schadorganismen bekämpft werden können; Gemäß § 2 Nr. 10 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) gelten als Pflanzenstärkungsmittel nun: Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Produkte der zweiten Gruppe sind z. B. Mittel zur Verminderung der Wasserverdunstung oder Frostschutzmittel. So kann es sein, dass ein bisheriges Pflanzenstärkungsmittel nun eine Zulassung braucht, da es als Pflanzenschutzmittel gilt. Außerdem müssen Pflanzenstärkungsmittel dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zunächst gemeldet werden. Auch das braucht Zeit! Dieses Amt veröffentlicht im Internet den gerade aktuellen Stand, der sich laufend ändert: www.bvl.bund.de/pstm. Einige Hersteller haben sich daher entschieden, bei bewährten, bisher als Pflanzenstärkungsmitteln gehandelten Präparaten die vorhandene Düngewirkung in den Vordergrund zu stellen und sie als Blattdünger zu vermarkten, so dass nicht das Pflanzenschutzgesetz sondern das Düngemittelgesetz greift. Auf die pflanzenstärkende Wirkung wird nur noch versteckt durch allgemeine Formulierungen hingewiesen wie z.B.: vitale Pflanzen sind weniger anfällig für Pilzkrankheiten
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