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Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten
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Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten. Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Hobbygarten Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, die für nicht-berufliche Anwender zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind. Maßnahmen wie die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln von geringer Giftigkeit, gebrauchsfertige Anwendungsformen und Begrenzungen der Größe von Behältern oder Verpackungen sollen dazu beitragen, Risiken für Mensch, Tier und Umwelt gering zu halten. Das Pflanzenschutzgesetz verbietet auch ausdrücklich den Einsatz selbst hergestellter Pflanzenschutzmittel – also aller Präparate, die nicht offiziell als Pflanzenschutzmittel zugelassen, aber dazu geeignet sind, andere Organismen zu schädigen. Aus gutem Grund: Viele Hausmittel werden von Hobbygärtnerinnen und -gärtnern fälschlicherweise als harmlos eingestuft, haben es aber in sich. Nikotinbrühe beispielsweise kann für Menschen lebensgefährlich sein. Kaffee- und Chilibrühen töten nicht nur Schnecken, sondern können auch Nützlinge in Mitleidenschaft ziehen – und nebenbei auch oft die behandelten Pflanzen. Beim Kochen größerer Chilimengen kann zudem ein stark reizendes Gas entstehen und somit sogar für den Anwendenden selbst gefährlich werden. Salz kann Pflanzenwurzeln schädigen, Verdichtungen und Verkrustungen im Boden verursachen und dazu führen, dass sich statt Gemüsepflanzen auf einmal salzliebende Pflanzenarten im Beet wohlfühlen. Wird es versehentlich auf Blätter geworfen, können zudem Verbrennungen die Folge sein. Die Anwendung eines selbst hergestellten Pflanzenstärkungsmittels, beispielsweise aus Brennnesseln, ist dagegen erlaubt. Auch hier sollte der Hobbygärtner besondere Vorsicht walten lassen, da viele Pflanzen auch für den Menschen und die Umwelt unerwünschte Effekte haben können. So enthält beispielsweise Adlerfarn, der als Brühe, Jauche oder Tee vorbeugend gegen Schild- und Blattläuse an Obstgehölzen eingesetzt werden kann, für Menschen und Tiere giftige Substanzen. Auf Nummer sicher geht, wer nur im Handel erhältliche Pflanzenstärkungsmittel einsetzt. Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich werden anders bewertet als Produkte für berufliche Anwender Wer Obst, Gemüse oder Zierpflanzen anbaut und seine Pflanzen hegt und pflegt, möchte sie vor Schädlingen oder Krankheiten schützen – auch im Hobbygarten. Das Pflanzenschutzgesetz versucht, diesem Wunsch Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber sowohl die Gesundheit der Pflanzenfans als auch die Umwelt vor nicht vertretbaren Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu schützen. Denn zwischen Hobbygärtnerinnen und -gärtnern und beruflichen Anwendern gibt es einige wichtige Unterschiede: Hobbygärtner sind in der Regel nicht sachkundig im Pflanzenschutz, denn als sachkundig gilt man nur, wenn man einen entsprechenden Sachkundenachweis erbracht hat. Für gewerbliche Anwender ist diese kostenpflichtige Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Vorher dürfen auch sie bestimmte Pflanzenschutzmittel nicht ausbringen. Bei der Prüfung geht es nicht nur um die verschiedenen Pflanzenschutzmittel sowie um ihre Risiken und Nebenwirkungen, sondern zum Beispiel auch darum, welche Düsen beim Spritzen verwendet werden müssen, um bestimmte Dosierungen einzuhalten, wie Restmengen vermieden werden, welche Schutzausrüstung erforderlich ist, wie die verwendeten Geräte im Anschluss zu reinigen sind und, und, und... Hobbygärtnern kann nach Einschätzung des Gesetzgebers nur eine eingeschränkte Schutzausrüstung zugemutet werden, zum Beispiel Handschuhe, langärmeliges Hemd, lange Hose, Kopfbedeckung und festes Schuhwerk. Im Profibereich hingegen erfordern einige Mittel Ganzkörperschutzanzüge und/oder Atemschutzmasken. Hobbygärtner können nicht im selben Maße durch die zuständigen Behörden kontrolliert werden, wie das im gewerblichen Bereich der Fall ist. Grundsätzlich gehen von vielen Pflanzenschutzmitteln erhebliche Risiken für Umwelt und Gesundheit aus, wenn sie nicht vorschriftsgemäß angewendet werden. Einige Mittel sind jedoch komplizierter in der Handhabung und gleichzeitig bei Fehlanwendungen gefährlicher als andere Produkte. Diese bleiben daher den Profis vorbehalten. Gartenflächen werden meist intensiv genutzt, insbesondere auch von sensiblen Personengruppen wie Kindern, älteren Menschen und Kranken. Das bedeutet unter anderem, dass Pflanzenschutzmittel, nach deren Anwendung man einige Tage warten muss ehe der Garten wieder betreten werden darf, im Hobbybereich ungünstig sind. Deshalb werden solche Mittel für den Hobbygarten nur selten zugelassen. Die zu behandelnden Gartenflächen grenzen häufig direkt an Nachbargrundstücke oder öffentlich genutzte Wege und Flächen an. Dadurch ist es in der Regel nicht möglich, den notwendigen Sicherheitsabstand zu diesen Flächen einzuhalten, der bei vielen Mitteln für den gewerblichen Bereich erforderlich ist. Schutz von Gesundheit und Umwelt bei Pflanzenschutzmitteln für den Hobbybereich An Pflanzenschutzmittel für den Hobbybereich werden spezielle Anforderungen gestellt. Für den Prüfbereich Gesundheit sind dies: Es sind grundsätzlich nur Mittel geeignet, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier (zum Beispiel eine mögliche Aufnahme über die Haut oder die Nahrung) als relativ gering eingeschätzt werden. Achtung: Diese Einschätzung gilt immer nur unter der Voraussetzung, dass die Mittel vorschriftsmäßig angewendet werden! Pflanzenschutzmittel, die sehr giftig, ätzend oder sensibilisierend (also häufig allergische Reaktionen hervorrufend) sind, werden daher im Hobbybereich grundsätzlich nicht zugelassen. Ein Mittel wird für den Hobbygarten nicht zugelassen, wenn zum Schutz des Anwenders mehr als Handschuhe, langärmeliges Hemd und lange Hose, Kopfbedeckung, festes Schuhwerk wie Gummistiefel oder eine Schutzbrille erforderlich sind. Wenn die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in Innenräumen vorgesehen ist, muss sichergestellt werden, dass keine nachhaltige Belastung der Innenraumluft erfolgen kann. Nur dann kann dieses Mittel für den Hobbybereich zugelassen werden. Quelle: Umweltbundesamt https://www.umweltbundesamt.de/rechtliches-einsatz-von-pflanzenschutzmitteln-im# Rechtliches-Pflanzenschutzmittel Weitere Informationen auch auf folgenden Webseiten: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de/fileadmin/pdf/2016_salz-hausmittel.pdf http://www.stadtentwicklung.berlin.de/pflanzenschutz/merkblaetter/de/download/pf lanzenbruehen.pdf^ Jauchen und Kaltwasserauszug
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